Schild und Partner

1000 Einzelteile, die wir geschickt und gekonnt für Sie zusammensetzen.

Als Unternehmer stehen Sie permanent in der Pflicht - beim Finanzamt, bei den Sozialversicherungsträgern und selbstverständlich gegenüber Ihren Mitarbeitern. Wir erledigen für Sie die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung. Unsere Fachleute wissen genau, was / wann / wo zu erledigen ist. So entlasten wir Sie im Tagesgeschäft und halten Ihnen den Rücken frei für Ihr Kerngeschäft.

  • Digitales Belegbuchen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Summen- und Saldenlisten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Offene Posten-Buchhaltung
  • Kostenstellenbuchhaltung
  • An- und Abmelden von Arbeitnehmern
  • Lohnabrechnung für Arbeitnehmer
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Beitragsnachweise
  • Baulohn
  • Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Weil wir auf unsere Mandanten eingehen. Weil wir uns mit den speziellen Anforderungen genau befassen. Weil wir uns genau diese Zeit nehmen.

 

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Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022.

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