Schild und Partner

Bilanzen und Jahresabschluss

Ein Jahresabschluss kann eine Menge aussagen. Von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG bis zum Konzernabschluss zeigt er den Erfolg eines Unternehmens und ist die Grundlage der Besteuerung. Wir wissen, was möglich und vor allem sinnvoll ist. Auch das erarbeiten wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Überzeugend & aufschlussreich. Der Jahresabschluss kann die Zukunft eines Unternehmens entscheidend beeinflussen. Er ist an strenge gesetzliche Regeln gebunden, trotzdem besteht Gestaltungsspielraum. Den kennen und nutzen wir.

Gemeinsam werfen wir auch einen Blick nach vorne: Wir erstellen für Sie auch eine Ertragsvorschau und entwerfen so ein aussagekräftiges betriebswirtschaftliches Bild der nächsten Jahre. Darin berücksichtigen wir die Abschreibungen und deren Auswirkungen, den Kapitalfluss und den Investitionsbedarf. Auch das Marktumfeld wird von uns genau beleuchtet. Sie erhalten somit eine Entscheidungshilfe und – richtig gelesen und interpretiert – einen betriebswirtschaftlichen Fahrplan für die kommenden Jahre. Auch hier zählt für uns als Basis wiederum das persönliche Gespräch – so lassen sich Tendenzen erkennen und entsprechende Schritte und Maßnahmen ergreifen.

Unsere Leistungen - ein Auszug:

  • Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Sonderbilanzen (z.B. Eröffnungs- und Zwischenbilanzen)
  • Übermittlung der Jahresabschlussdaten
    - an das Finanzamt
    - zum Elektronischen Bundesanzeiger
  • Beratung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Wir unterstützen Sie auf dem Weg in eine positive Zukunft.

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Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022.

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