Schild und Partner

Betriebliche und private Steuern

Weder Privatpersonen noch Unternehmer können und wollen sich in Sachen Steuer schwerwiegende Fehler und Nachlässigkeiten erlauben. Wir stehen unseren Mandanten bei allen privaten und betrieblichen Steuererklärungen mit Rat und Tat bei.

Beraten & handeln. Wir kennen die steuerlichen Spielräume und Möglichkeiten aus langjähriger Praxis. Im persönlichen Gespräch analysieren wir mit unseren Mandanten die individuelle Situation und entwickeln dank unseres Wissens und unserer Erfahrung tragfähige Lösungen.

  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Fristverlängerung und Stundung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • Anpassung der Steuervorauszahlungen
  • Prüfung der Steuerbescheide


Auch im privaten Bereich sind wir für Sie da.

  • Einkommensteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundsteuer
  • Selbstanzeigen

Der Blick auf das Ganze. Das ist unsere Stärke.

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Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022.

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