Weder Privatpersonen noch Unternehmer können und wollen sich in Sachen Steuer schwerwiegende Fehler und Nachlässigkeiten erlauben. Wir stehen unseren Mandanten bei allen privaten und betrieblichen Steuererklärungen mit Rat und Tat bei.
Beraten & handeln. Wir kennen die steuerlichen Spielräume und Möglichkeiten aus langjähriger Praxis. Im persönlichen Gespräch analysieren wir mit unseren Mandanten die individuelle Situation und entwickeln dank unseres Wissens und unserer Erfahrung tragfähige Lösungen.
Auch im privaten Bereich sind wir für Sie da.
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022.
Weiterlesen